Sicherer Schulweg

Sicherer Schulweg

Weil Schulanfänger auch Verkehrsanfänger sind, weil sie aufgrund ihres Alters und Entwicklungsstandes im Straßenverkehr zu den schwachen Verkehrsteilnehmern gehören, widmen ihnen nicht nur ihre Eltern, sondern auch die Verkehrswachten und die Polizei besondere Aufmerksamkeit.

Wie die Unfallzahlen zeigen, haben wir zwar immer noch bei Verkehrsunfällen getötete Kinder zu beklagen, aber die konstant niedrige Zahl zeigt uns ganz deutlich, dass wir es schon sehr gut schaffen, mit unseren Aktionen in der Öffentlichkeit auf Rücksicht den Kindern gegenüber zu appellieren.

Die Verkehrswachten vor Ort starten jedes Jahr zum Schuljahresbeginn die Schulanfangsaktion „Vorsicht Schulkinder“. Mit leuchtend-gelben Spannbändern in unmittelbarer Nähe von Schulen sollen vor allem Autofahrer an eine vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise erinnert werden. Jährlich werden in Sachsen weit über 1.000 Spannbänder an Schulen und an stark befahrenen Straßen durch die regionalen Verkehrswachten angebracht.

Auch durch die Pressearbeit vor Schulbeginn werden alle Verkehrsteilnehmer noch einmal verstärkt auf die Schulanfänger aufmerksam gemacht.

Mit freundlicher Unterstützung des Sächsischen Staatsministerium des Innern konnten wir ein Projekt "Schulwegsicherheit" ins Leben rufen. Es besteht darin, dass ganzjährig die Verkehrssicherheit an den Grundschulen überprüft werden kann.

Es werden Verkehrssicherheitsaktionen durchgeführt mit dem Ziel durch geeignete Maßnahmen die Vekerhsteilnehmer und Kinder zu verkehrsgerechtem Verhalten anzuregen und durch gezielte Maßnahmen den Schulweg sicherer zu machen.

Was wird am Projekttag vor der Schule durchgeführt?

  1. Überprüfung der Verkehrsverhältnisse, Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen
  2. Kontrolle der Verkehrsregelung, Absperr- und Sicherungseinrichtung
  3. Aufstellung des Geschwindigkeitsanzeigegerätes und Zählung der Verkehrsbelegung sowie Geschwindigkeitsübertretungen
  4. richtiges Verhalten an einer Ampel, dem Fußgängerüberweg und beim Überqueren der Straße an ungesicherten Stellen
  5. Informationen an die Verkehrsbehörde im Nachhinein